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Pakt für den Ganztag

Nach dem Modell des „Paktes für den Ganztag“ verfügen teilnehmende Grundschulen und Grundstufen von Förderschulen an fünf Tagen in der Woche von 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr und erstmals auch in den Schulferien über ein verlässliches und freiwilliges Bildungs- und Betreuungsangebot. Die Eltern können dann zwischen mindestens zwei zeitlichen Modulen wählen, einem kürzeren bis 14:30 oder 15:00 Uhr und einem längeren bis 17:00 Uhr, auf Wunsch auch mit einer Ferienbetreuung.

Grundsätzlich ist der „Pakt für den Ganztag“ ein freiwilliges Angebot für die Kinder. Nach Anmeldung des Kindes ist seine Teilnahme an der Betreuung dann aber verbindlich. Für die Bildungs- und Betreuungsangebote von Schulen im „Pakt für den Ganztag“ gilt – ebenso wie für die Schulen im Profil 1, 2 und 3 des Ganztagsprogramms – der in der Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen verankerte Qualitätsrahmen für die Profile ganztägig arbeitender Schulen.