Unser Team stellt sich vor

Angebote für Familien

Beratungsangebote für Fachkräfte

Kinderschutzfachberatung durch eine ‚insoweit erfahrene Fachkraft‘ (‚IseF‘) nach §§ 8a u. 8b SGB VIII in Verbindung mit § 4 KKG BKiSChG.

Fachkräfte die im beruflich mit Kindern und Jugendlichen befasst sind, haben einen Anspruch auf Beratung, falls sie in Ausübung ihrer Tätigkeit „gewichtige Anhaltspunkte“ für eine Kindeswohlgefährdung erkennen. Die Beratung erfolgt immer anonymisiert!

Die iseF berät und unterstützt Sie bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung zur:

  • Einschätzung des Gefährdungsrisikos
  • Umsetzung des Schutzauftrages und Reflektion Ihrer Rolle
  • Erstellung eines Schutzplanes, in dem Hilfemöglichkeiten und Vorgehen zur Abwendung der Gefährdung formuliert werden
  • Vorbereitung von Gesprächen mit Kindern und Jugendlichen und deren Eltern, wenn es um die Einschätzung, Problemeinsicht und Inanspruchnahme von Hilfen geht
  • Dokumentation und Datenschutz im Kontext Kindeswohlgefährdung

Sie werden durch einen Beratungsprozess solange begleitet, bis die Gefährdung des Kindeswohles abgewendet werden konnte oder mithilfe der iseF eine Meldung beim Jugendamt erfolgte.

Päd. Fachberatung/ anonymisierte Fallberatung

Auch Fachkräfte die Unterstützung im Umgang mit Kindern, Eltern oder Familien suchen können sich durch uns beraten lassen. Die Beratung erfolgt immer anonym.

 

Fachberatung Schulung zum Umgang mit Suizidalität im Jugendalter

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Koordinationsstelle für Patenschaften ‚Familien in Notsituationen‘ nach § 20 SGB VIII

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