Erziehungsberatung

Wir arbeiten unabhängig von politischen oder religiösen Weltanschauungen. Dabei achten wir die Persönlichkeit eines jeden Ratsuchenden, arbeiten lösungsorientiert und bieten im größtmöglichen Umfang ‚Hilfe zur Selbsthilfe‘ an.

Die Hilfe ist für Sie

  • Vertraulich (wir stehen unter Schweigepflicht)
  • Freiwillig (sie entscheiden selbst über was Sie mit uns sprechen und wie oft sie zu uns kommen möchten)
  • Kostenfrei

 

Kontakt telefonisch oder per Mail

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, um einen Termin zu vereinbaren, am besten telefonisch optional per eMail:

Wir sind täglich von 9:00 -13:00 Uhr sowie Di und Do von 14 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer 06051 91 10 10 erreichbar für Sie.

Sollten Sie uns nicht direkt erreichen, weil die zur Verfügung stehenden Leitungen belegt sind, hinterlassen Sie uns bitte auf dem Anrufbeantworter Ihre Telefonnummer, sie werden umgehend zurückgerufen

Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche

Philipp-Reis-Straße 2
63571 Gelnhausen
Tel. 06051 911010
Fax 06051 9110119
E-Mail: erziehungsberatung.gn@zkjf.de

Jugendhilfestation
Gartenstraße 3
36381 Schlüchtern
Tel. 06661 6892
Fax 06661 608676
E-Mail: jugendhilfestation.slue@zkjf.de

Beratung Eltern, Kinder und Jugendliche

In der Erziehungsberatungsstelle beraten wir Kinder, Jugendliche, Eltern und Familien.
Kinder und Jugendliche können einfach vorbei kommen oder anrufen, wenn es Fragen oder Probleme zuhause, im Freundeskreis, in der Schule oder am Ausbildungsplatz gibt.
Darüber zu reden hilft!
Wir unterstützen Eltern einzeln oder gemeinsam, wenn die Erziehung und das Erwachsenwerden der Kinder und Jugendlichen neue Herausforderungen und Probleme aufwirft.

Außerdem können sie sich an uns wenden:

  • falls die Familie in Krisen neue Ideen oder Impulse braucht,
  • bei Unsicherheiten im Umgang mit Säuglingen,
  • wenn in Kindergarten oder Schule Schwierigkeiten bestehen,
  • in Trennungs- und Scheidungssituationen,
  • oder wenn „Begleiteter Umgang“ erforderlich ist.

Wir sind ein Team aus Sozialpädagogen, Sozialarbeitern, Psychologen, Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen, die über professionelle Beratungskompetenz und/oder psychotherapeutische Zusatzqualifikationen verfügen.

Onlineberatung Jugendliche

Jugendliche können sich bei sofortigem Beratungsbedarf an die Onlineberatung der bke wenden:

www.jugend.bke-beratung.de

 

Onlineberatung Eltern

Eltern können sich bei sofortigem Beratungsbedarf an die Onlineberatung der bke wenden:

www.eltern.bke-beratung.de

Trennungs- und Scheidungsberatung und „Begleiteter Umgang“

Trennung und Scheidung sind tief eingreifende Ereignisse im Familienleben. Sie gehen mit Abschied, Schmerz und Trauer einerseits und Erleichterung, Hoffnung und Aufbruchstimmung andererseits einher.
Die Folgen von Trennung und Scheidung sind für die gesamte Familie, insbesondere für die Kinder gravierend. Oftmals zeigen sie erst zeitlich verzögert Reaktionen, so als seien sie unmittelbar nach der Trennung in einem Schockzustand gewesen. Verhaltens- und Entwicklungsauffälligkeiten werden dann oftmals gesondert gesehen, so als stünden sie nicht im Zusammenhang mit der Trennung der Eltern.
Eltern sorgen sich meist darum, ob die Kinder die Veränderungen verkraften und suchen nach Möglichkeiten sie zu unterstützen mit dem Leben in einer „2-Kern-Familie“ zurecht zu kommen.

Wir beraten Eltern:

  • schon vor der Trennung, wenn sie sich z.B. unsicher sind, wie und was sie den Kindern sagen sollen,
  • nach der Trennung, damit sie möglichst als Eltern ein gutes Erziehungsteam bilden, obwohl sie als Partner getrennte Wege gehen,
  • wenn es Probleme gibt, den Umgang zwischen Eltern und Kindern zu regeln
  • in allen Fragen zur Gestaltung von neu zusammengesetzten „Patchwork-Familien“.

Mit den Kindern und Jugendlichen arbeiten wir ihrer Entwicklung entsprechend daran, wie sie mit der neuen Familiensituation bestmöglich umgehen können.
Einmal jährlich bieten wir die Kindergruppe „Unsere Eltern haben sich getrennt“ an. Über einen Zeitraum von einem Vierteljahr treffen sich die Kinder im Alter von 9 bis 12 Jahren unter sozialpädagogischer Anleitung in der Beratungsstelle oder in der Jugendhilfestation.
Zur Kontaktanbahnung oder wenn die elterlichen Konflikte hoch eskaliert sind, ist es möglich mit unserer Unterstützung und der Maßnahme „Begleiteter Umgang“ Lösungen zu entwickeln.
In der Regel muss Begleiteter Umgang zuvor beim Jugendamt beantragt werden.

Frühe Hilfen

Mit der Geburt eines Kindes stehen Mütter und Väter einzeln und als Paar vor neuen Aufgaben, die eine völlige Umstrukturierung des bisherigen Lebens erfordern. Um diese sowohl freudvollen als auch verunsichernden Herausforderungen zu meistern haben alle Eltern die Möglichkeit und den Rechtsanspruch auf Begleitung und Beratung.

Für einen guten Start ins Leben, beraten und unterstützen wir Eltern, Alleinerziehende und Familien u.a. zu diesen Themen:

  • Umgang mit Ihrem Baby
  • Schwangerschaft und Geburt
  • Ernährung Ihres Babys
  • Pflege
  • Gesundheitsvorsorge
  • Umgang mit kranken Säuglingen
  • Familienprobleme
  • Familienplanung

Unsere Mitarbeiterinnen sind Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen. Sie machen Hausbesuche.
Wenn Sie es wünschen besuchen wir Sie mehrmals monatlich, bis Ihr Kind ein Jahr alt ist.
Die Begleitung durch unsere Fachkräfte ersetzt nicht die Vor-und Nachsorge zur Geburt durch eine Hebamme.

Beratung durch eine iseF/ Kinderschutzfachberatung

Fachkräfte die im beruflichen Kontext mit Kindern und Jugendlichen befasst sind, haben einen Anspruch gegenüber der Jugendhilfe auf Beratung, falls sie in Ausübung ihrer Tätigkeit „gewichtige Anhaltspunkte“ für eine Kindeswohlgefährdung erkennen.
Für diese Beratung stehen Ihnen laut Bundeskinderschutzgesetz „insoweit erfahrene Fachkräfte“ zur Verfügung. Gesetzliche Grundlagen sind die §§ 8a u. 8b SGB VIII in Verbindung mit § 4KKG, BKiSchG.
Unsere iseF sind Sozialpädagoginnen und Sozialarbeiterinnen mit Zusatzqualifikationen.

Die iseF berät und unterstützt Sie bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung zur:

  • Einschätzung des Gefährdungsrisikos
  • Umsetzung des Schutzauftrages und Reflektion Ihrer Rolle
  • Erstellung eines Schutzplanes, in dem Hilfemöglichkeiten und Vorgehen zur Abwendung der Gefährdung formuliert werden
  • Vorbereitung von Gesprächen mit Kindern und Jugendlichen und deren Eltern, wenn es um die Einschätzung, Problemeinsicht und Inanspruchnahme von Hilfen geht
  • Dokumentation und Datenschutz im Kontext Kindeswohlgefährdung

Sie werden durch einen Beratungsprozess solange begleitet, bis die Gefährdung des Kindeswohles abgewendet werden konnte oder mithilfe der iseF eine Meldung beim Jugendamt erfolgte.

Unsere Beratungsstellen

Gelnhausen
Tel. 06051 911010
E-Mail: erziehungsberatung.gn@zkjf.de

 

 

Unsere Beratungsstellen

Schlüchtern
Tel. 06661 6892
E-Mail: jugendhilfestation.slue@zkjf.de

 

 

Unsere Beratungsstellen

Hanau
Tel.06181 9068615
E-Mail: erziehungsberatung.gn@zkjf.de

 

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