Kinderschutzfachberatung

Kinderschutzfachberatung durch eine ‚insoweit erfahrene Fachkraft‘ (‚IseF‘) nach §§ 8a u. 8b SGB VIII

Fachkräfte die im beruflich mit Kindern und Jugendlichen befasst sind, haben einen Anspruch auf Beratung, falls sie in Ausübung ihrer Tätigkeit „gewichtige Anhaltspunkte“ für eine Kindeswohlgefährdung erkennen. Die Beratung erfolgt immer anonymisiert! Die iseF berät und unterstützt Sie bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung

Zur Einschätzung des Gefährdungsrisikos

Die iseF berät und unterstützt Sie bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung zur:

  • Umsetzung des Schutzauftrages und Reflektion Ihrer Rolle
  • Erstellung eines Schutzplanes, in dem Hilfemöglichkeiten und Vorgehen zur Abwendung der Gefährdung formuliert werden
  • Vorbereitung von Gesprächen mit Kindern und Jugendlichen und deren Eltern, wenn es um die Einschätzung, Problemeinsicht und Inanspruchnahme von Hilfen geht
  • Dokumentation und Datenschutz im Kontext Kindeswohlgefährdung
  • Sie werden durch einen Beratungsprozess solange begleitet, bis die Gefährdung des Kindeswohles abgewendet werden konnte oder mithilfe der iseF eine Meldung beim Jugendamt erfolgte.

 

 

Kontakt

Stefanie Beckmann

Jessica Serba

Terminvereinbarung über unser Sekretariat 06051-911010