Begleiteter Umgang ist eine Maßnahme die häufig bei Gericht vereinbart wird um den Kontakt zwischen dem Kind und einer umgangsberechtigten Person – i.d.R. Vater oder Mutter – wieder angebahnt und begleitet werden soll. Dabei ist zentral, dass die Kontaktanbahnung und Ausgestaltung im Tempo und zum Wohl des Kindes geschieht und von einer Fachkraft begleitet wird. Der begleitete Umgang wird beim Jugendamt beantragt und in unseren Räumen angebahnt und begleitet. Flankierend zur Umgangsbegleitung findet immer eine Umgangsberatung statt.
Ziele der Maßnahme sind:
Vorbereitende Gespräche mit allen Beteiligten
Kontaktanbahnung zwischen Kind und umgangsberechtigtem Elternteil
Begleitung, Beobachtung und ggf. Beaufsichtigung der Kontakte
Die Auswertung mit allen Beteiligten – einschließlich der Kinder –
Die Beratungsgespräche zwischen den Eltern/ bzw. Umgangsberechtigten
Vorbereitung zur Verselbstständigung der Umgangskontakte
Erarbeitung einer tragfähigen Umgangsvereinbarung
Begleitete Umgänge bieten wir in unseren Beratungsstellen in Gelnhausen und Schlüchtern sowie in unserer Geschäftsstelle in Hanau an. Sie wird vom Jugendamt beauftragt.
Kontakt
Anfrage durch das beauftragende Jugendamt:
Hella Gabler
Leitung Beratungsstelle
Koordinationsstelle für Patenschaften ‚Familien in Notsituationen‘ nach § 20 SGB VIII