Trennungs- & Scheidungsberatung

Trennung und Scheidung sind tief eingreifende Ereignisse im Familienleben. Heute gehen wir davon aus, dass Kinder im Regelfall auch nach einer Trennung den Umgang und Kontakt zu beiden Eltern brauchen.

Dies beinhaltet meistens die Beibehaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge. Allerdings ist die ‚Reorganisation‘ der Beziehungen zwischen den nun getrennt lebenden Eltern sowie dem Kind/ den Kindern oft eine schwierige Aufgabe für alle Beteiligten. Auch wenn Eltern sich als Paar trennen bleiben sie Eltern, die sich in Ihrer Rolle neu organisieren müssen.  

Ähnlich ergeht es den Kindern, deren Alltag sich durch die Trennung der Eltern oft erheblich ändert, die häufig in Loyalitätskonflikte verstrickt sind und in dieser Zeit umso mehr auf vertrauensvolle Beziehungen zu beiden Elternteilen angewiesen sind.

 

Wir unterstützen getrennte Eltern und Ihre Kinder:

  • schon vor der Trennung, wenn sie sich wegen der Auswirkungen auf die Kinder Sorgen machen oder Sie unsicher sind was Sie den Kindern sagen sollen
  • dabei Fragen der elterlichen Zusammenarbeit mit Blick auf die Kinder (z.B. Absprachen, Regelungen, Umgangsvereinbarungen) neu auszuhandeln.

 

Gerichtsverwiesene Beratung:

Manche Eltern suchen die Unterstützung des Gerichts um strittige Fragen zum Sorgerecht oder Umgang klären zu lassen, das Gericht verweist Eltern dann häufig an eine Beratungsstelle. Wir unterstützen Sie dabei einander zuzuhören und gemeinsame Absprachen zu entwickeln, wir treffen keine Entscheidungen für oder gegen ein Elternteil.

 

Kontakt

Diana Langner (Anmeldung)

Katrin Schinköthe (Anmeldung)

Terminvereinbarung:
Tel. 06051 911010
erziehungsberatung.gn@zkjf.de